Diese 10 Dinge dürfen Sie NIE durch die Spüle entsorgen

Diese 10 Dinge dürfen Sie NIE durch die Spüle entsorgen

Alles was flüssig ist oder durch das Abfluss-Sieb passt wird durch die Spüle entsorgt! Doch am Ende ist das Abflussrohr verstopft und das kann für Sie sehr teuer werden.

Diese 10 Dinge dürfen auf GAR KEINEN FALL im Abfluss landen:

  1. Fett und Wasser vermischen sich nicht und verbinden sich zu einer dicker werdende Schicht an der Rohrinnenseiten. Rohrreiniger funktionieren nur auf den ersten 60 cm und Verstopfungen dahinter sind damit nicht zu lösen. Pfannen mit viel Fett sollten vor dem Spülen mit Papiertüchern ausgerieben werden.
  2. Reiskörner passen durch das Sieb und kleben im Rohr fest und quellen auf. Nutzen Sie beim Spülen der Teller ein feineres Sieb im Abfluss.
  3. Gelantine aus Pudding und Tortenguss verhalten sich wie Fette und Öle. Gelantine gehört in den Biomüll.
  4. Gries und Semmelbrösel sind klebrig und qullen auf wie Reis. Reste müssen in den Biomüll.
  5. Spaghetti können beim abschrecken schon mal in den Abfluss geraten. Wenn Sie im Sieb hängen bleiben, dann nicht durch drücken – sondern raus holen.
  6. Teeblätter verbinden sich mit den Fettanlagerungen im Abflussrohr und verstopfen es noch schneller.
  7. Kaffeesatz bleibt auch am Fett hängen und bildet die perfekt Oberfläche für weitere Fettanlagerungen.
  8. Kartoffelschalen quellen wenn Sie lange im Wasser liegen auf und werden zu einen klebrigen Brei der sich dann im Abflussrohr ablagern.
  9. Eierschalen mit der Eierschalenmembran (den Häutchen an der Innenseite) verkleben mit dem vorhandenem Fett im Siphon.
  10. Medikamente gehören gar nicht in den Abfluss! Bringen Sie abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente zurück in Ihre Apotheke um sie dort fachgerecht entsorgen zu lassen. Nicht alle Medikamente und Wirkstoffe können in der Kläranlage herausgefiltert werden und landen zum Schluss wieder in unserem Grundwasser oder im Speisefisch.

Die Kosten für die Reinigung der Abflussrohre durch eine Fachfirma (zwischen 50€ und 600€) trägt der Vermieter, es sei denn, dem Mieter kann die Schuld für die Verstopfung nachgewiesen werden.