Sämtliche Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure die als Rettungsweg dienen müssen hier mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Das ist der Mindestschutz! Empfehlenswert ist natürlich auch das Wohnzimmer (Kerzen) und mögliche Abstellzimmer (Elektrogeräte / Bügeleisen), also da wo Brände entstehen können.
Die Installation von Rauchmelder in einer Mietwohnung ist eine Modernisierungsmaßnahme. Der Mieter hat den Einbau zu dulden und dem Vermieter und dem beauftragten Dienstleister Zutritt zur Wohnung gewähren. Der Einbautermin muss 3 bis 5 Tage vorher ankündigt werden. Ist der Mieter berufstätig und arbeitet in Schichten ist eine Vorankündigung von 10 Tagen zu empfehlen.
Die Gesetzeslage ist hier sehr eindeutig: Verantwortlich für Rauchmelder in Mietwohnungen sind die Vermieter. Der Vermieter oder der Eigentümer hat die Verantwortung für die Rauchwarnmelder und deshalb steht er der Installation anderer Melder ablehnend gegenüber.
Es müssen ausreichend Flächen auf dem Grundstück vorhanden sein, um den Kompost auch umweltverträglich nutzen zu können. Bei Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern fällt jedoch so viel Biomüll an, dass ein Komposthaufen nicht in Frage kommt. In ländlichen Gegenden wäre es jedoch denkbar, jedoch fragen Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung.
Der Biomüll beinhaltet Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft, die kompostierbar sind. Dazu zählen vorrangig Abfälle aus Küche und Garten. Mehr Informationen und Antworten zu dieser Frage finden Sie hier…..
Entzündliche Flüssigkeiten dürfen laut Gesetz nicht auf Dachböden gelagert werden. Im Keller höchstens 20 Liter. Wir raten, diese nicht in zerbrechlichen Behältern aufzubewahren. Camping-Gasflaschen oder Spraydosen sind in Kellerräumen komplett verboten. Schließlich sind die meisten brennbaren Dämpfe schwerer als Luft. Sie sammeln sich im tiefer gelegenen Keller und stellen ein erhöhtes Explosionsrisiko dar.
In Garagen lagern ebenfalls nicht selten leicht brennbare Flüssigkeiten wie Diesel, Benzin oder Verdünnung. Diese Flüssigkeiten dürfen natürlich auch nur in dichten und bruchsicheren Behältern gelagert werden.
Jede vermeidbare Lärmbelästigung ist zu unterlassen. An Werktagen ist die Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr einzuhalten. Sonn- und Feiertage sind insgesamt als Ruhezeiten zu beachten. Musikinstrumente, TV, Radio, Spielkonsolen oder Ähnliches dürfen grundsätzlich nicht über Zimmerlautstärke betrieben werden.
Ein- und Auszüge von Personen während der Mietzeit sind dem Vermieter mitzuteilen. Ebenfalls ist es notwendig, den Vermieter mitzuteilen, wenn ein Kind geboren wurde. Die Betriebskosten müssen gegebenenfalls angepasst werden, dass vermeidet eine unnötig hohe Nachzahlung.
Die vollständige Untervermietung der gesamten Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Die Teilvermietung der Wohnung kann durch eine Genehmigung des Vermieters unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden. Die Aufnahme von Ehegatten, der Eltern oder der Kinder, sowie von Besuchern (6 bis 8 Wochen) oder Hausangestellten oder Pflegepersonal, zählt nicht als Untermiete und ist daher nicht erlaubnispflichtig.
Die Warmmiete sollte im Monat nicht mehr als 33% des Nettoeinkommens ausmachen. Bei Studenten kann auch ein Anteil von bis zu 45% möglich sein, da hier meistens die Fixkosten das geringe Einkommen belasten. Auf jeden Fall sollte jeder 10% des Einkommens und auch 10% aller zusätzlichen Erlöse durch Verkäufe und Geldgeschenke auf ein extra Konto einzahlen und dieses gleich wieder vergessen, dass man dieses Geld hat. So hat man eine Reserve für einen Notfall!
Ein Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Immobilienmakler. Auftraggeber können sowohl Eigentümer sein, die eine Immobilie verkaufen oder vermieten wollen als auch Interessenten, die eine Immobilie zum Kauf oder zur Miete suchen.
Der Gesetzgeber schreibt dabei nicht vor, was in dem Vertrag geregelt werden muss. Vielmehr regelt er im Bürgerlichen Gesetzbuch nur die Frage der Vergütung. Demnach kann der Makler gegenüber dem Auftraggeber eine Vergütung verlangen, wenn er einen Kauf- oder Mietvertragsabschluss vermittelt oder nachgewiesen hat (§ 652 BGB, Absatz 1).
Die Hausordnung ist eine Sammlung von Vorschriften, die für die Benutzung des Hauses und der Wohnungen erlassen werden kann. Hausordnungen dürfen keine Bestimmungen enthalten, die den allgemein gültigen Gesetzen widersprechen.
Auch für Mieter sind eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung sinnvoll.
So schützt die Hausratversicherung vor finanziellen Schäden bei Einbruch, Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasserschäden und Sturm. Versichert ist der gesamte Hausrat, unter Umständen auch Wertsachen und Fahrräder.
Die private Haftpflichtversicherung deckt mögliche Schäden durch geplatzte Wasserschläuche an Geschirrspül- oder Waschmaschinen ab, die an Fußböden oder Decken, am Mauerwerk und am Hausrat der Mieter in den darunter oder daneben liegenden Wohnungen entstehen.
Der Vermieter kann aber nicht fordern, dass der Mieter Haftpflicht- oder Hausratversicherungen abschließt.
Zierfische, Kanarienvögel, Hamster und andere Kleintiere können grundsätzlich in einer Wohnung gehalten werden. Für größere Tiere, wie Hunde oder Katzen, ist es normaler Weise im Mietvertrag vermerkt, dass hierfür die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.
Der Vermieter muss die Kündigung schriftlich erhalten. Die einzuhaltende Fristen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Diese Fristen beziehen sich grundsätzlich auf den Eingang der Kündigung beim Vermieter, nicht auf das Datum des Schreibens oder des Poststempels. Im Zweifelsfall immer per Einschreiben versenden.
Die Kaltmiete auch Nettomiete genannt, umfasst, wie der Name es schon erahnen lässt, die kalte Miete einer Wohnung oder eines Hauses und wird vom Vermieter beziehungsweise Eigentümer dafür erhoben, dass der Mieter sein Eigentum nutzen darf.
Die Warmmiete, oftmals auch Bruttomiete genannt, da werden zu der Kaltmiete noch die anfallenden Nebenkosten hinzuaddiert. Bei diesen Nebenkosten handelt es sich im Regelfall um die Betriebskosten, welche gesetzlich geregelt sind.
Wurde die Wohnung vereinbarungsgemäß zurückgegeben und sollten keine Mietzahlungen oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein, wird die Kaution umgehend zurück überwiesen. Zur Vervollständigung weisen wir jedoch darauf hin, dass der Vermieter das Recht hat, die Kaution für evtl. nachträglich auftretende Forderungen bis zu sechs Monate nach Vertragsende einzubehalten.
Wir verlangen eine Schufa-Auskunft von Wohnungsbewerbern, um sicherzugehen, dass wir uns nur zahlungsfähige Mieter ins Haus holen. Um gute Chancen für die Wohnung zu wahren, legen Sie bereits ihrer Wohnungsbewerbung eine Schufa-Auskunft bei. Haben Sie keine aktuelle Auskunft, dann erlauben Sie uns diese einzuholen. Bitte Download ausführen und das unterschriebene Formular zusenden.
Wer eine neue Wohnung vermietet, möchte vorher schon einiges über den neuen Mieter wissen. Die Vorvermieterbescheinigung kann entscheidende Informationen zum bisherigen Verhältnis des Mieters zum Mieter geben. Wurde zum Beispiel die Miete bisher immer pünktlich gezahlt oder wer hat wen gekündigt? Diese und andere Informationen stehen im Vorvermieterprotokoll.