MIETWOHNUNG: WAS IST AUF DEM BALKON ERLAUBT?

Der Balkon gehört zur Wohnung wie die anderen Zimmer auch. Folglich dürfen Sie den Balkon so nutzen, wie Sie möchten. Ein paar Regeln müssen Sie aber beachten, um den Ärger mit dem Vermieter oder dem Nachbarn zu vermeiden.

Sicht- und Sonnenschutz

Balkonbesitzer dürfen sich vor den Sonneneinstrahlung und den Blicken anderer schützen. Einen Sonnenschirm aufzustellen oder eine Markise anzubringen ist erlaubt aber ohne Einverständnis des Vermieters dürfen keine größeren baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Das Bohren von Löchern und zu befestigen von Haken in der Wand sind erlaubt. Eine komplette Verglasung ist nicht gestattet.

Bepflanzung und Begrünung

Pflanzen und Blumen können auf dem Balkon stehen – solange die Nachbarn nicht von ausladenden Pflanzen beeinträchtigt werden. Also bei Bedarf die Pflanzen zurückschneiden und Vorsicht beim Gießen.

Satellitenschüssel

Dieses Thema hat sich fast komplett erledigt, zwar dürfen Parabolantennen nicht verboten werden, aber der Empfang von ausländischen Sendern ist über das Internet Heute einfacher.

Lichterketten

Lichterketten auf dem Balkon sind grundsätzlich erlaubt. In der Weihnachtszeit sogar dann, wenn das laut Mietvertrag verboten ist. Wenn jedoch Nachbarn die ganze Nacht durch flackerndes Licht gestört werden würden, muss die Beleuchtung ab 22 Uhr auszuschalten werden.

Katzennetz (Schutz des Haustieres)

Hier wird die Zustimmung des Vermieters benötigt, weil die Ansicht des Hauses verändert wird.

Fahnen und Flaggen

Es ist erlaubt, Fahnen und Flaggen auf seinem Balkon aufzuhängen. Die Installation muss Wind und Wetterfest sein und darf den Nachbarn nicht stören.

Wäsche trocknen

Auf dem Balkon dürfen Sie Ihre Wäscheleinen spannen oder eine Spindel aufstellen und Ihre Wäsche trocknen.

Grillen

Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt – wenn im Mietvertrag nichts anderes steht. Ein Verbot durch den Vermieter ist zulässig. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung und sogar eine Kündigung des Mietvertrages.

Feiern

Feiern auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Ab 22 Uhr nur noch in Zimmerlautstärke. Hier hilft ein Blick in die Hausordnung.

Rauchen

Seit 2015 ist das Rauchen auf dem Balkon nur noch gestattet, wenn der Nachbarn dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Entscheidend dabei ist der Umfang, also die Zahl der gerauchten Zigaretten am Tag. Sollten Sie als Raucher oder Nichtraucher betroffen sein, dann reden Sie mit Ihrem Nachbaren und vereinbaren den fairen Umgang miteinander. Das ist besser als es vom Gericht klären zulassen.