Lärm im Mietshaus – was ist erlaubt und was nicht?

Lärm ist einer der häufigsten Gründe für Streit im Mehrfamilienhaus. Doch was gilt eigentlich?

Ruhezeiten

In den meisten Gemeinden gelten:

  • 22:00–6:00 Uhr Nachtruhe
  • 13:00–15:00 Uhr Mittagsruhe (regional unterschiedlich)
  • Sonn- & Feiertage: ganztägige Ruhe

Was ist tagsüber erlaubt?

  • Normale Alltagsgeräusche
  • Kinderlärm (gesetzlich besonders geschützt)
  • Haushaltsgeräte in üblichem Umfang

Was ist nicht erlaubt?

  • Lautes Musizieren über längere Zeit
  • Partys bis spät in die Nacht
  • Bohren/Hämmern außerhalb der Ruhezeiten
  • Dauerhaft laute Musik

Wie geht man bei Lärm vor?

  1. Gespräch suchen – oft reicht ein freundlicher Hinweis
  2. Lärm protokollieren – Datum, Uhrzeit, Art des Lärms
  3. Vermieter informieren
  4. Bei schweren Fällen: Ordnungsamt oder Polizei

Tipp:

Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn man frühzeitig miteinander spricht.