Ohne Ärger – Auszug aus der Wohnung

Ohne Ärger – Auszug aus der Wohnung

Wer aus seiner Wohnung auszieht, hat am Ende oft noch Ärger mit dem Vermieter.  Es wird um die richtige Renovierung gestritten oder um die Rückzahlung der Kaution verhandelt. Den Ärger kann man umgehen, indem man einige Grundregeln beachtet.

Muss ich meine alte Wohnung renovieren, sogar die Fenster lackieren? Was ist mit dem abgewohnten Fußboden? Nicht selten geraten Vermieter und Mieter in Streit, wenn es an die Wohnungsübergabe geht.

Kündigung

Vor dem Auszug kommt erstmal die Kündigung, wichtig ist hier:

–         3 Monate Kündigungsfrist
–         Kündigung muss von allen Mietern unterschrieben sein (siehe Mietvertrag)
–         Kündigung muss an den richtigen Vermieter gehen, nicht an die Hausverwaltung

3 Monate Kündigungsfrist ist mittlerweile üblich, es sei denn, es handelt sich um einen befristeten Mietvertrag.

Nachmieter

Man hat keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter den Nachmieter akzeptiert.

Häufigste Streitpunkte beim Auszug

Uneinigkeiten über Mängel, Schönheitsreparaturen und die Kaution bzw. deren Rückgabe.

Wie muss die Wohnung übergeben werden, in welchem Zustand?

Das steht im Mietvertrag: meist leer, ohne Einbauten und besenrein. Beim Zustand der Wohnung muss man unterscheiden zwischen Abnutzung durch so genannten vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und Schäden. Kalkflecken im Bad oder Gebrauchsspuren an der Wand sind etwas anderes, als ein Sprung im Waschbecken.

Wie schütze ich mich davor, dass schon vor meinem Einzug vorhandene Schäden jetzt auf mich abgewälzt werden?

Am besten macht man bereits bei Einzug ein Protokoll über den Zustand der Wohnung. Bemerkt man erst im Laufe der ersten Tage, dass z.B. eine Fliese beschädigt ist, muss dieser Mangel sofort mitteilen werden, nicht erst Monate oder Jahre warten.

Schönheitsreparaturen

Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich um die Beseitigung von Gebrauchsspuren. Hierzu gehören das Tapezieren oder Anstreichen der Wände, der Heizkörper und der Fenster innen. Mieter müssen renovieren, wenn sie in eine renovierte Wohnung gezogen sind. Der Mieter darf dann aber selber renovieren und muss keine Malerfirma beauftragen, vorausgesetzt, seine Arbeit ist „fachgerecht und in mittlerer Art und Güte“ ausgeführt.

Allgemein üblichen Fristen zum Renovieren

Für Bäder und Küche: alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafzimmer sowie  Flur alle 5 Jahre , Lackarbeiten innen alle 7. Wenn man renoviert hat, sollte man als Beweis  Quittungen von Farben aufbewahren, Fotos machen.

Farbwahl

Die Wände müssen in einem neutralen Anstrich gehalten sein, es muss kein weiß sein, darf auch helles Beige sein. Aber eben nicht richtig bunt oder crazy (z.B. rot, pink, lila).

Wie müssen Fußböden bzw. Teppiche aussehen, übergeben werden?

Gebrauchsspuren sind normal, Mieter muss nicht den Boden neu schleifen. Teppich muss gereinigt werden. Sind jedoch tiefe Löcher/Rillen im Parkett, ist das ein Schaden, sind Brandlöcher oder dunkle Flecken im Teppich ebenso. Das muss dann ersetzt werden.

Was ist mit Einbauten, darf ich die drin lassen und sogar noch Geld dafür verlangen?

Nein, wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss die Wohnung in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Deshalb immer vor Einbauten mit dem Vermieter klären, was bei Auszug passiert. Das erspart viel Ärger.

Wohnungsübergabe

Am besten führt man ein Wohnungsübergabe-Protokoll mit folgenden Punkten

–         Zustand der einzelnen Zimmer
–         Zählerstände
–         Schlüssel
–         Letzte Renovierung

Darin sind die einzelnen Zimmer und deren Zustand aufgelistet, die Zählerstände sowie die Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück, gibt es Fristen?

Wenn Sie Glück haben und es keine Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und dem Vermieter gibt, sofort bei Auszug. Meistens warten die Vermieter aber noch, denn es kann ja sein, dass während Umzugs in der Wohnung etwas beschädigt wird. Es kann auch dauern, wenn es noch Streitigkeiten gibt. Spätestens mit der Nebenkostenabrechnung des Jahres in dem man ausgezogen ist, sind alle Kosten bekannt und die Kaution muss zurückgezahlt werden.