Mietvertrag – erst prüfen – dann unterschreiben

Mietvertrag – erst prüfen – dann unterschreiben

 

Wenn Sie den ersten Mietvertrag abschließen, sollten Sie vorher ein paar wichtige Sachen beachten

 

Wie hoch ist die Kaution?

Die Kaution darf drei monatliche Nettokaltmieten betragen. Das Gesetz erlaubt Ihnen zudem die Abzahlung der Kaution in drei gleichen Teilen. Ihre Kaution ist zudem mit dem aktuellen Sparzins anzulegen. Weil viele Menschen nichts von einer solchen Verzinsung wissen, wird sie oft fallen gelassen. Sprechen Sie Ihren Vermieter deswegen gleich darauf an.

 

Stimmt die eingetragene Fläche der Wohnung?

Es ist vielleicht etwas Arbeit, die gesamte Fläche der Wohnung auszumessen, ehe Sie Ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen. Entdecken Sie jedoch Unregelmäßigkeiten, das heißt, ist die Wohnung mehr als 10 Prozent kleiner als angegeben, sollten Sie mal das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

 

Sind alle Personen im Mietvertrag eingetragen?

Sämtliche Personen, die in der Wohnung leben, sollten auch im Mietvertrag stehen. Es nicht erlaubt, Menschen einziehen zu lassen, ohne dass sie im Mietvertrag eingetragen sind. Nur Personen, die Ihre Unterschrift unter den Vertrag gesetzt haben, genießen auch die vollen Rechte und Pflichten als Mieter. Kinder sind hier natürlich ausgenommen, weil diese keine Vertragspartner sind. Benötigt wird diese Angabe aber für die Nebenkostenabrechnung.

 

Ist die Miethöhe angemessen?

Vergleichen Sie den Mietzins zum Beispiel in den bekannten Internetportalen. Hier finden Sie heraus, ob die verlangte Miete im Rahmen ist, oder sich vielleicht sogar deutlich darüber befindet.

 

Gibt es eine Kündigungsausschlussklausel?

Kündigungsausschlussklausel – was ist denn das? Diese verpflichtet sowohl Mieter als auch Vermieter dazu, für einen bestimmten Zeitraum von maximal vier Jahren, keine Kündigung einzureichen. Klingt erstmal fair aber Vermieter dürfen ohnehin nur bei triftigen Gründen die Wohnung kündigen. Ohne diese Klausel kann der Mieter problemlos mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

 

Sind eine Kleinreparaturklausel und Schönheitsreparaturklausel vorhanden?

 

Kleinreparatur- und Schönheitsklauseln können den Mieter mit weiteren Verpflichtungen belasten. Allerdings sind nicht alle Klauseln wirksam. Deswegen lohnt es sich, zunächst die Bedingungen der Klauseln zu überprüfen. Eine Schönheitsklausel ist nur dann gültig, wenn der Mieter die Wohnung frisch renoviert oder in einem ähnlichen Zustand erhalten hat.

Kleinreparaturen beziehen sich nur auf Gegenstände, die eine häufige Verwendung durch den Mieter aufweisen.

 

Wie sieht es mit der Untervermietung aus?

Wenn Sie zum Beispiel Verwandte bei sich aufnehmen, müssen Sie Ihrem Vermieter informieren, weil er diese Daten zur Berechnung der verbrauchsabhängigen Betriebskosten benötigt. Anders sieht es bei Nicht-Angehörigen aus, hier wird eine schriftliche Erlaubnis durch den Vermieter benötigt.